Der Trend in der Rechtsprechung zur „Bagatellkündigung“ ist ungebrochen. Selbst bei kleinsten Vermögensschädigungen sieht die Rechtsprechung einen Vertrauensverlust zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und lässt eine Kündigung des Arbeitgebers zu. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Arbeitnehmer unberechtigt das Internet in der Firma nutzt und private E-Mails versendet?
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